Informationen
Freiwilligkeit
Die Psychotherapeutische Heilbehandlung basiert auf Ihrer Freiwilligkeit, ja dem Wunsch, daran aktiv teilzunehmen, um eine positive Veränderung zu erzielen.
Verschwiegenheit
Psychotherapeut/innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Schweigepflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient/in und Psychotherapeut/in (§ 15 PthG).
Unverbindliches Erstgespräch
Im Mittelpunkt des Erstgesprächs stehen Ihre Anliegen und Ziele bzw. die Erwartungen an die Therapie sowie ein gegenseitiges Kennenlernen. Denn für eine erfolgreiche Therapie ist ein Raum des Vertrauens und der Offenheit entscheidend.
Rhythmus und Dauer der Psychotherapie
Der Rhythmus der Therapiestunden kann individuell vereinbart werden. Meist ist es hilfreich, wenn am Beginn der Therapie eine Stunde je Woche oder alle zwei Wochen vereinbart wird. Die Dauer der Therapie hängt von der Lebenslage und den Themen ab.
Absagevereinbarung
Die Absage eines vereinbarten Termins ist bis 24 Stunden vorher kostenlos möglich. Spätere Absagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden; der Kostensatz wird dann zur Gänze verrechnet.
Kosten
Eine Therapiestunde wird mit € 90,- verrechnet. Sie erhalten monatlich eine Rechnung zur Überweisung innert 14 Tagen ohne Abzug.
Kostenzuschuss der Versicherung
Die Honorarnote kann mit einer ärztlichen Bestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Krankenkasse werden zwischen € 30 und € 45 rückerstattet.
Mitgliedschaft
Ich bin Mitglied bei der GLE Österreich – Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse sowie beim ÖBVP - Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie.